BV Gesamtvolumen

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Betriebsvereinbarung zur Verwendung des Gesamtvolumens nach den §§ 18 und 18 a TVöD am NSI

Mit der Einführung des § 18 a TVöD VKA haben die Tarifvertragsparteien ein alternatives Entgeltanreizsystem geschaffen, das es ermöglicht, das nach § 18 TVöD VKA zu bildende Gesamtvolumen auch alternativ für Maßnahmen u. a. zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit zu verwenden. Somit besteht die Möglichkeit, die Verwendung auch ohne Leistungsbezug vorzunehmen. Die Beschäftigten des NSI haben sich in einer im Mai 2021 vom Betriebsrat durchgeführten Befragung mehrheitlich entschieden, eine leistungsunabhängige Ausschüttung des Gesamtvolumens zu bevorzugen. Betriebsrat und Arbeitgeber teilen die Einschätzung, dass die Ausschüttung des Gesamtvolumens in Form einer Sonderzahlung eine geeignete Maßnahme zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität darstellt, da sämtliche Beschäftigte gleichermaßen davon profitieren können.

» Betriebsvereinbarung Gesamtvolumen  - Stand 23.06.2021