- 18 Jul 2024
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BV Mobile Arbeit
- Updated on 18 Jul 2024
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Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten
Betriebsrat und Arbeitgeber sind sich nach der Erfahrung mit der Corona-Krise bewusst, dass mobiles Arbeiten sowohl für derlei Krisen geeignet ist als auch jenseits der Krise die Möglichkeit schafft, auf wechselseitige Anforderungen des Betriebs reagieren zu können und den Beschäftigten erleichtert, unterschiedliche Lebensmodelle mit den Anforderungen der Arbeit in Übereinstimmung zu bringen.
Die Betriebsparteien stimmen darin überein, dass mobiles Arbeiten nicht zu einer Entgrenzung der Arbeit führen darf. Mobiles Arbeiten soll die Eigenverantwortung der Beschäftigten fördern und unterstützen. Diese sollen im Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Regelungen eigenverantwortlich und selbstständig arbeiten. Die Arbeitsmenge ist so zu gestalten, dass sie im Rahmen der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit bewältigt werden kann.
Diese Betriebsvereinbarung schafft die Grundlage für die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für mobiles Arbeiten.
» Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten - Stand 15.12.2023
» Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten - Erläuterungen - Stand 15.12.2023
» Anlage 01.1 Nutzervereinbarung
» Anlage 01.2_Datenschutzvereinbarung
» Anlage 02 Informationsblatt Zeus
» Anlage 03 Vereinbarung Verlässlich
» Anlage 04 Schutzstufenkonzept der LfD Niedersachsen
» Anlage 06 Arbeitsplatzgestaltung
» Richtlinie Mobile Arbeit Anlage 01 Technisches Anforderungsprofil
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Begleitende Kommunikation
» Mitarbeiterinformation vom 25.09.2020
» Ergänzende Info Dozierende vom 28.09.2020