BV BEM
  • 18 Jul 2024
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Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Institutsleitung und (Gesamt-) Betriebsrat stimmen darin überein, dass die Förderung und die Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten (Arbeitnehmer/-innen und Beamtinnen/Beamten) nicht nur in deren persönlicher Verantwortung, sondern auch im Interesse des Arbeitgebers liegen, der u. a. im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements seiner Verantwortung und gesetzlichen Verpflichtung gerecht wird. Voraussetzung für den Erfolg entsprechender Maßnahmen ist zum einen ein hohes Maß an Sensibilität bei den Verantwortlichen insbesondere gegenüber den Betroffenen, zum anderen eine nachvollziehbare und zuverlässige Struktur des Vorgehens. Ein erfolgreiches Gesundheitsmanagement ist dabei immer auch durch die Qualität der Führung im Sinne einer gezielten Mitarbeiterbetreuung und Personalfürsorge geprägt. Offene und mit gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geführte Gespräche bilden hierfür eine wesentliche Voraussetzung. Sie setzen ein hohes Maß an Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein bei allen Beschäftigten, insbesondere den Führungskräften, voraus.

» Betriebsvereinbarung BEM - Stand 10.04.2018


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