Vorwort
Durch die EU-Richtlinie 2014/55 und die Nds. eRechnungsverordnung sind öffentliche Auftraggeber zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet. Die Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr (NERechVO) ist am 18. April 2020 in Kraft getreten.
Die elektronische Rechnung gemäß dem Format XRechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz. Dieser kann über Antrago erzeugt und per Mail versandt werden. Eine reine PDF-Datei ist keine eRechnung.
ZUGFeRD wir zurzeit am NSI nicht unterstützt.
Debitor für den XRechnungs-Versand vorbereiten
Diese Eingaben sind über das Rechtesystem der Finanzbuchhaltung vorbehalten.
Die Eingaben erfolgen in der Firmenmaske von ANTRAGO.
Thesaurus zuordnen (Pflichtfeld) – elektronischer Rechnungsversand


Die Rechnungs-E-Mail-Adresse mit der Bezeichnung X-Rechnung hinterlegen.
Keinen Haupthaken setzen. (Pflichtfeld)
Umsatzsteuer-ID bei dem Debitor erfassen (kein Pflichtfeld)

Leitweg-ID und Lieferanten-ID bei den Adresskeys hinterlegen. (kein Pflichtfeld)
Baum rechte Seite – Firmen – Adresskeys

F2 – Neuen Adress-Key anlegen und speichern
Bestellnummer bei dem Teilnehmer erfassen. (kein Pflichtfeld)
Veranstaltung – Teilnehmenden aufrufen – Reiter Zusatz TN

Rechnung erstellen
Sollte für einen Debitor die XRechnung eingerichtet sein (Kennzeichen erfolgt über den Thesaurus), wird beim Druck der Rechnung eine E-Mail an die entsprechende Rechnungs-E-Mail-Adresse erzeugt, mit der die XRechnung als XML-Datei verschickt wird.
Die übrigen Rechnungsempfänger erhalten die Rechnung weiterhin in Papierform mit Druck über Reach-Transfer und Versand durch DATEV.
Welche Variante je Debitor Anwendung findet, wird automatisch beim Rechnungsdruck ausgewählt.
Auch bei der XRechnung wird ein KIS-Eintrag erzeugt und die Rechnung im PDF-Format abgespeichert. Dieses hat das gleiche Layout wie die Papier-Rechnungen.
Die reinen Buchungsdaten können in Antrago nicht gelöscht bzw. manuell verändert werden.