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Notenbekanntgabe 1. Prüfungsdurchgang (Noten)

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Vorwort

Im Rahmen dieses Leitfadens soll erklärt werden, wie ein Dokument mit den Noten aller Studierenden eines Studienjahrganges je Modul erzeugt werden kann. Die Anleitung gilt nur für die Notenbekanntgabe des 1. Prüfungsversuches.

Notenbekanntgabe 1. Prüfungsdurchgang

Die Notenbekanntgabe erfolgt mittels des Reports „Anonymisierte Prüfungsleistungsübersicht nach Matrikelnummer PL NEU“.

Der Bericht kann über das Druck-Menü aufgerufen werden.

Es empfiehlt sich, den Report mit der Option „Bildschirmdruck“ zu öffnen.

Es ist nun die Veranstaltung auszuwählen, für die die Notenbekanntgabe erfolgen soll.

Beispiel:

Notenbekanntgabe T2 der SG 2019:

Einzugeben ist: T2-GS-19-*

Notenbekanntgabe T6 des Studiengangs „Allgemeine Verwaltung“ der Studiengruppe 2018:

Einzugeben ist: T6-AV-18-*

Notenbekanntgabe T6 des Studiengangs „Verwaltungsbetriebswirtschaft“ der Studiengruppe 2018:

Einzugeben ist: T6-VB-18-*

Im Folgenden sind alle Kurse ausgewählt, deren Noten in der Übersicht berücksichtigt werden sollen:

Im Fenster sind vorab alle folgenden Leistungen zu markieren.

Anschließend ist nur die Prüfungsleistung auszuwählen, deren Prüfungsergebnisse angezeigt werden sollen.

Report öffnet sich als WORD-Dokument. Die Liste, die generiert wird, sieht wie folgt aus:

Da die Matrikelnummern kursweise geordnet sind, sind noch folgende Bearbeitungsschritte notwendig:

  1. Markierung der gesamten Spalte mit den Matrikelnummern
  2. Öffnen des Fensters „Sortieren nach“
  3. Eingeben: „Sortieren nach „Spalte 1“ ; „Typ: Zahl“





Hierdurch wird die Sortierung der Matrikelnummern nach Kursen aufgehoben.


Am Ende der Notenbekanntgabe sind folgende Informationen hinzuzufügen bzw. zu bearbeiten:

Die Wiederholungsprüfung findet am   TT.MM.JJJJ    im Zeitraum von     XX:XX bis XX:XX Uhr     statt.  

Die Prüfung findet in folgenden Räumen statt: XXXX

Alle Studierenden, die weniger als 5 Pkt. Oder kein Eintrag vorhanden, gilt als geladen. 

Ein Rücktritt ist nur nach den Regelungen des § 15 SPO-BA zulässig. 

Eine weitere gesonderte Ladung erfolgt nicht mehr. 

Ihre Hochschulverwaltung

Die Datei ist anschließend in dem entsprechenden Koordinationsordner abzuspeichern. 

Bevor eine Veröffentlichung der Noten erfolgt, müssen noch folgende Daten abgeglichen werden:

  • Leere Zeilen: Liegt hier ein genehmigter Prüfungsrücktritt vor?
  • Noten: Stimmen die Noten mit den Noten der jeweiligen Excel-Liste (zB BA-20) überein?
  • Sind Studierende aus der Bekanntmachung zu nehmen, da Sie bereits in einem Studienjahrgang die Prüfungen bestanden haben, die Prüfungsleistung anerkannt wurde oder die Prüfungsleistung erst zu einem späteren Zeitpunkt zu absolvieren ist (ausschließlich bei Spitzensportlern der Fall)?

Sind alle diese Fragen geklärt und abgestimmt, kann das Dokument als PDF gespeichert und in Stud.ip veröffentlicht werden