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Masterteilnahme verlängern

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Masterteilnahme verlängern

Wenn Teilnehmende ihren Master verlängern, sind folgende Schritte zu beachten.

Als Beispiel geht es um eine Person, die im KV-19 angefangen hat, durch Verlängerung aber Module im KV-21 belegen wird.

  1. Wenn sich die Prüfungsordnung ändert (z. B. aus einem Testat wird eine Hausarbeit) muss als Erstes in der ursprünglichen VSTG (KV-19) die PO geändert werden. Zuerst sollten aber die bereits vorhandenen Noten gesichert werden (z. B. Screenshot).

  2. Nun können die bisherigen Noten in die neue PO eingetragen werden.

  3. Weiterhin muss die Person auf die Hauptveranstaltung des neuen Jahrganges angemeldet werden (KV-21).
    WICHTIG: Auch Personen, bei denen sich die PO nicht ändert, müssen auf die neue Teilnehmer-VSTG angemeldet werden, damit sie in den Statistiken auftauchen.

    Dies geschieht über die Teilnehmerverteilung. Dabei ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer-ID beibehalten wird.
    Die Anmeldung auf der alten VSTG (KV-19) bleibt bestehen.

  4. Bei dieser Anmeldung wird die Person wieder auf alle Module durchgebucht. Aus diesen Modulen muss sie nun wieder gelöscht werden. Nur die Module, die besucht werden sollen, bleiben drin.

  5. Der Studienplan wird weiterhin über die alte Hauptveranstaltung (KV-19) gepflegt. Hier müssen alle besuchten Module hinterlegt werden.

  6. Die Noten können über beide VSTG eingetragen werden.

  7. Die Statistik wird in diesem Fall über den KV-21 gezogen. Würden beide Jahrgänge in die Statistik einfließen, wird die Person nur einmal berücksichtigt.