BV Zeiterfassung

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Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit und die automatisierte Zeiterfassung

Das Niedersächsische Studieninstitut (NSI) ist für die Aus- und Fortbildung der Kommunen und kommunalen Einrichtungen in Niedersachsen zuständig. Jede einzelne Mitarbeiterin und jeder einzelne Mitarbeiter ist dem Dienstleistungsgedanken des NSI verpflichtet. Diese Betriebsvereinbarung geht davon aus, dass die Mitarbeitenden (Beschäftigte und Beamte) grundsätzlich eigenverantwortlich ihre Arbeitszeit auf die dienstlichen Notwendigkeiten ausrichten. In diesem Rahmen wird ihnen die größtmögliche Gestaltungsfreiheit ihrer individuellen Arbeitszeit eingeräumt.

» BV Zeiterfassung Stand 07.09.2021

» Genehmigungsvordruck Anordnung von Mehrarbeit/ Überstunden