BV Überdeputat
- 18 Jul 2024
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Betriebsvereinbarung Regelungen zum Überdeputat für die hauptamtlich Lehrenden an NSI und HSVN
Die Höhe der Regellehrverpflichtung der hauptamtlich Lehrenden an NSI und HSVN richtet sich nach der Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (Lehrverpflichtungsverordnung – LVVO –) vom 03.09.2018 in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit den individuellen Arbeits- bzw. Dienstverträgen. In Verbindung mit dem Personalkonzept für die Lehre am NSI vom 02.02.2010 werden die hauptamtlich Lehrenden entweder im Status einer/eines Institutsdozent: in, einer/eines Hochschuldozent:in oder einer/eines Professor:in beschäftigt. Je nach Dozent: innen-Status unterscheiden sich die Lehrverpflichtungen in Höhe und Aufgaben. Die vorliegende Vereinbarung bestimmt die Regelungen zum Überdeputat.
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